Kursbezeichnung |
Zusatzqualifikation zur Erstellung bautechnischer Nachweise |
Kursnummer |
ZusatzQuali |
Mit erfolgreicher Prüfung können Sie die Berechtigung erwerben, im Rahmen ihrer Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 Abs. 3 BayBO bautechnische Nachweise im Sinn des Art. 62 Abs. 2 Satz 1 BayBO zu erstellen.
Die Anerkennung der Berechtigung zur Erstellung der bautechnischen Nachweise wird für fünf Jahre erteilt.
Detaillierte Informationen können Sie auf der Homepage der Bayerischen Staatsregierung http://www.gesetze-bayern.de nachlesen. Verordnung über den Erwerb der Zusatzqualifikation zur Erstellung der bautechnischen Nachweise im Sinn des Art. 62 der Bayerischen Bauordnung (ZusatzqualifikationsverordnungBau - ZQualVBau).
Anmeldeschluss: |
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Lehrgangsinhalte |
20 U.-Std. Baurecht- 95 U.-Std. Standsicherheit
- 35 U.-Std. Wärme-Feuchtschutz
- 30 U.-Std. Schallschutz
- 20 U.-Std. Brandschutz
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Voraussetzungen |
Zur Prüfung sind zugelassen:- Staatlich geprüfte Techniker der Fachrichtung Bautechnik
- Handwerksmeister des Maurer- und Betonbauer- sowie des Zimmererfachs
- Ingenieure der Fachrichtung Bau oder Holzbau mit Eintragung in der Handwerksrolle als Inhaber oder Betriebsleiter eines einschlägigen Handwerksbetriebs
- zusammen mit einer zusammenhängenden Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren seit erfolgreicher Ablegung der staatlichen Prüfung oder der Meisterprüfung und dem Nachweis des Besuchs einer Weiterbildungsveranstaltung (Teilnahme am Vorbereitungslehrgang) bei einer von der Handwerkskammer für Mittelfranken anerkannten Einrichtung.
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Zielgruppe |
- Staatlich geprüfte Techniker der Fachrichtung Bautechnik
- Handwerksmeister des Maurer- und Betonbauer- und des Zimmererhandwerks.
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Kursdauer |
20 Tage |
Termin
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Kurstermine auf Anfrage |
Lehrgangbeschreibung (PDF) |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (PDF) |
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