Auch nach dem seit 1993 gültigen Verbot zur Herstellung und Verarbeitung asbest-haltiger Werkstoffe müssen bis heute asbestbelastete Gebäude saniert und Bauteile abgebrochen werden, bei denen asbesthaltige Werkstoffe verarbeitet wurden.
Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten „ASI-Arbeiten“ an Asbestzement-produkten dürfen nur von sachkundige Fachleute (nach TRGS 519, Technische Regeln für Gefahrstoffe) geleitet und beaufsichtigt werden.
Durch die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang erhält der Teilnehmer Kenntnisse, Fähigkeiten und den gesetzlich geforderten Wissenstand, um „ASI-Arbeiten“ an fest gebundenen, sowie geringen Umfangs an schwach gebundenen Asbestzement-produkten durchführen zu können.
Der Lehrgang ist durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittel-sicherheit als Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde für Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) an Asbestzementprodukten nach Nr. 2.7 und Anlage 4C der TRGS 519 anerkannt.
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