Kursbezeichnung |
Zusatzqualifikation zur Erstellung bautechnischer Nachweise |
Kursnummer |
ZusatzQuali |
Mit erfolgreicher Prüfung können Sie die Berechtigung erwerben, im Rahmen ihrer Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 Abs. 3 BayBO bautechnische Nachweise im Sinn des Art. 62 Abs. 2 Satz 1 BayBO zu erstellen.
Die Anerkennung der Berechtigung zur Erstellung der bautechnischen Nachweise wird für fünf Jahre erteilt.
Detaillierte Informationen können Sie auf der Homepage der Bayerischen Staatsregierung http://www.gesetze-bayern.de nachlesen. Verordnung über den Erwerb der Zusatzqualifikation zur Erstellung der bautechnischen Nachweise im Sinn des Art. 62 der Bayerischen Bauordnung (ZusatzqualifikationsverordnungBau - ZQualVBau).
Anmeldeschluss: 30.11.2024 |
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Lehrgangsinhalte |
- 20 U.-Std. Baurecht
- 95 U.-Std. Standsicherheit
- 35 U.-Std. Wärme-Feuchtschutz
- 30 U.-Std. Schallschutz
- 20 U.-Std. Brandschutz
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Voraussetzungen |
Zur Prüfung sind zugelassen:- Staatlich geprüfte Techniker der Fachrichtung Bautechnik
- Handwerksmeister des Maurer- und Betonbauer- sowie des Zimmererfachs
- Ingenieure der Fachrichtung Bau oder Holzbau mit Eintragung in der Handwerksrolle als Inhaber oder Betriebsleiter eines einschlägigen Handwerksbetriebs
- zusammen mit einer zusammenhängenden Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren seit erfolgreicher Ablegung der staatlichen Prüfung oder der Meisterprüfung und dem Nachweis des Besuchs einer Weiterbildungsveranstaltung (Teilnahme am Vorbereitungslehrgang) bei einer von der Handwerkskammer für Mittelfranken anerkannten Einrichtung.
Die Prüfung findet am 14.04.-15.04.2025 in Feuchtwangen statt. |
Zielgruppe |
- Staatlich geprüfte Techniker der Fachrichtung Bautechnik
- Handwerksmeister des Maurer- und Betonbauer- und des Zimmererhandwerks.
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Kursdauer |
20 Tage |
Termin
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Kurstermine auf Anfrage |
Lehrgangbeschreibung (PDF) |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (PDF) |
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