Fortbildung für Asbestsachkundige gem. TRGS 519, Anlage 5, Kursnr. Asbest-FB
Termine Ort Status Aktion
Kurstermine auf Anfrage Augsburg  
Allgemein
Sachkundige gemäß TRGS 519 haben die Pflicht, sich regelmäßig über Neuerungen der TRGS 519 sowie zum aktuellen Stand der Technik bezüglich Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten bei Asbest zu informieren.
Dieser Lehrgang erfüllt die Vorschriften, nach denen während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht werden muss, um eine Verlängerung der Geltungsdauer um 6 Jahre, gerechnet ab dem Datum des Nachweises über den Abschluss des Fortbildungslehrgangs, zu erwirken.
Der Lehrgang basiert auf der neuesten Ausgabe der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
und der aktuellen TRGS 519 und vermittelt das geforderte Wissen und die Sachkunde zur Auffrischung des Sachkundenachweises für Asbestarbeiten.

Der Lehrgang ist nach Nr. 2.7 und Anlage 5 der TRGS 519 durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit als Fortbildungslehrgang für Sachkundige gemäß TRGS 519, Anlage 4A anerkannt.
Lehrgangsinhalte
  • Asbest – Verwendung und Eigenschaften
  • Aktuelles aus Vorschriften und Regelwerken
  • Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen
  • Technische und organisatorische Maßnahmen
  • Persönliche Schutzausrüstung
Voraussetzungen
Der noch zum Zeitpunkt des Lehrgangs gültige Sachkundenachweis nach TRGS 519 Anlage 4A/4C ist bei Anmeldung vorzulegen.
Zielgruppe
Sachkundige nach TRGS 519 Anlage 4A/ 4C, die Ihren Sachkundenachweis aufrechterhalten wollen.
 

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